AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bodenseehotel Immengarten GmbH

I) Geltungsbereich

1. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe (lt. DEHOGA)

2. Diese Geschäftsbedingungen gelten insbesondere für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.

3. Im Übrigen gelten für das Vertragsverhältnis und auch für die Haftung des Vermieters für eingebrachte Sachen die Bestimmungen des BGB.

II) Vertragsschluss

1. Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem Hotel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.

2. Wenn zwischen Vermieter und Mieter keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, gelten folgende Bedingungen:
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Unterkunft bestellt und zugesagt ist. Für die Bestätigung ist sowohl die mündliche als auch die schriftliche Form bindend.

3. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer er abgeschlossen wurde.

4. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft, dem Gast Schadensersatz zu leisten.

5. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen.
Diese Ersparungen betragen:
10 % des Preises bei Ferienwohnungen
20 % des Preises bei Übernachtungen mit Frühstück
30 % des Preises bei Übernachtungen mit Halbpension
40 % des Preises bei Übernachtungen mit Vollpension

6. Bis 24 Stunden vor vereinbarter Anreise ist eine Stornierung des Hotelzimmers kostenfrei möglich, danach fällt der betriebsübliche Preis an, abzüglich der in Ziffer 5 genannten Ersparungen. Der Vermieter ist verpflichtet, im Falle der Nichtinanspruchnahme die freigestellte Unterkunft baldmöglichst anderweitig zu vermieten und den daraus erzielten Erlös mit der gezahlten Schadenssumme zu errechnen, um den Schaden möglichst gering zu halten. Bis zur anderweitigen Vergabe hat der Gast den nach Ziffer 5 errechneten Betrag zu zahlen.

III) An- und Abreise

1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung des Zimmers.

3. Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 18:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.

4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Zimmerpreises in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Dem Gast steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.

5. Bei Verlängerung des Aufenthaltszeitraumes bei Hotelzimmern ist eine neue Reservierung vorzunehmen. Eine stillschweigende Verlängerung der Reservierung ist ausgeschlossen. Der nicht rechtzeitige Auszug des Gastes stellt verbotene Eigenmacht dar. Das Hotel ist berechtigt, insoweit vom Selbsthilferecht Gebrauch zu machen, den Besitz am Hotelzimmer zu übernehmen und die eingebrachten Gegenstände des Gastes unter Ausübung eines Pfandrechtes vorläufig auf dessen Kosten und Gefahr in einen Abstellraum einzulagern.

IV) Rücktritt des Hotels

1. Das Hotel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
* höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
* Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
* das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
* der Gast sich verpflichtet, das Hotel unverzüglich unaufgefordert, spätestens jedoch bei Vertragsabschluß darüber auszuklären, dass die Leistungsbedingungen und/oder die Veranstaltung, sei es aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange des Hotels beeinträchtigen. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zum Hotel aufweisen bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung des Hotels. Verletzt der Gast diese Aufklärungspflicht oder erfolgt eine Veröffentlichung ohne eine solche Einwilligung, hat das Hotel das Recht, die Veranstaltung abzusagen.

2. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Bei Schadensersatzansprüchen des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

V) Rücktritt des Gastes, Stornierung

1. Bei Rücktritt ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

2. Bei von Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

3. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist. Dem Hotel steht ebenso ein Nachweis eines höheren Schadens frei.

4. Es wird der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung empfohlen!

VI) Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Eine Änderung der Form bedarf ebenfalls der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels als ausdrücklich vereinbart.

4. Es gilt deutsches Recht.

5. Sollten die einzelnen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für diese AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 VII) Streitbeilegungsverfahren

Der Unternehmer verpflichtet sich nicht, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Stand: Mai 2008

 

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.